Anfragen von Behörden und Strafverfolgungsbehörden
Diese Richtlinie erläutert, wie NeuroCRM auf Datenanfragen von Behörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden reagiert. Sie ergänzt unsere Datenschutzerklärung und unsere Nutzungsbedingungen. Sie begründet keine über die Anforderungen des geltenden Rechts hinausgehende Verpflichtung.
1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Anfragen von Behörden, Aufsichts-, Justiz- oder Strafverfolgungsbehörden, die Zugang zu von NeuroCRM gespeicherten Daten begehren, gleich ob sie einen Kunden, einen Nutzer oder eine andere Person betreffen.
2. Wir verlangen ein gültiges rechtliches Verfahren
Wir geben Daten nur dann weiter, wenn wir durch ein gültiges, rechtsverbindliches Verfahren dazu verpflichtet sind, das der zuständigen Rechtsperson über die ordnungsgemäßen Kanäle zugestellt wurde, oder wenn die Offenlegung nach geltendem Recht anderweitig zulässig oder vorgeschrieben ist. Wir stellen Daten nicht freiwillig zur Verfügung. Anfragen von Behörden außerhalb der Vereinigten Staaten müssen über die anwendbaren Rechtshilfeabkommen (etwa ein MLAT) oder andere in unserer Rechtsordnung anerkannte rechtmäßige Mechanismen gestellt werden; wir sind nicht verpflichtet, Anfragen nachzukommen, die diese Kanäle nicht einhalten.
3. Kundeninhalte – wir sind Auftragsverarbeiter
Bei Daten, die unsere Geschäftskunden im Dienst speichern, ist der Kunde der Verantwortliche und NeuroCRM handelt als Auftragsverarbeiter. Soweit rechtlich zulässig und nach vernünftigem Ermessen praktikabel, verweisen wir die anfragende Behörde an den Kunden und verlangen, dass sie die Daten unmittelbar beim Kunden anfordert und nicht bei uns. Wir sind nicht verpflichtet, den Inhalt von Kundendaten zu prüfen, um nach Material zu suchen, das einer Anfrage entspricht.
4. Wann wir Daten offenlegen dürfen
Wir dürfen Daten nach eigenem Ermessen und im gesetzlich zulässigen Umfang offenlegen:
- zur Erfüllung einer gültigen rechtlichen Verpflichtung, einer gerichtlichen Anordnung oder einer verbindlichen Anfrage;
- zum Schutz der Rechte, des Eigentums oder der Sicherheit von NeuroCRM, unserer Nutzer oder der Öffentlichkeit;
- zur Aufdeckung, Verhinderung oder Bekämpfung von Betrug, Sicherheitsproblemen, Missbrauch oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen;
- in einem Notfall, in dem wir nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die Offenlegung den Tod oder eine schwere körperliche Schädigung verhindern kann.
5. Benachrichtigung des betroffenen Kunden
Soweit es uns rechtlich gestattet ist und wir es für angemessen halten, können wir den betroffenen Kunden vor der Offenlegung seiner Daten über eine Anfrage benachrichtigen, damit er seine Interessen wahren kann. Wir sind nicht verpflichtet, eine solche Benachrichtigung vorzunehmen, und werden dies unterlassen, wenn es gesetzlich verboten ist, wenn der Anfrage eine gültige Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsanordnung beiliegt oder wenn wir nach vernünftigem Ermessen annehmen, dass die Benachrichtigung ein Risiko für die Sicherheit, eine Ermittlung, unsere Rechte oder Dritte schaffen könnte.
6. Unser Ermessen; keine Gewährleistungen
Nichts in dieser Richtlinie verpflichtet uns, eine Anfrage anzufechten, einzuschränken oder gerichtlich überprüfen zu lassen, innerhalb einer bestimmten Frist über das gesetzlich Erforderliche hinaus zu antworten oder Transparenzberichte oder Statistiken zu veröffentlichen. Wir behalten uns vollständiges Ermessen hinsichtlich des Umgangs mit Anfragen im Einklang mit dem geltenden Recht vor. Das Nachkommen einer Anfrage stellt kein Anerkenntnis einer Tatsache oder Haftung dar.
7. Kosten
Soweit gesetzlich zulässig, können wir der anfragenden Behörde unsere angemessenen Kosten für das Auffinden, Abrufen und Bereitstellen von Daten in Beantwortung einer Anfrage in Rechnung stellen.
8. Wie Behörden uns kontaktieren sollten
Behörden können ein ordnungsgemäß dokumentiertes rechtliches Verfahren an support@neurocrm.vip (Betreff: „Legal request“) senden und dabei die Rechtsgrundlage, die konkret begehrten Daten sowie den anfragenden Beamten und die anfragende Behörde angeben. Unvollständige oder nicht ordnungsgemäß zugestellte Anfragen können abgelehnt werden. Diese Seite dient zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar; wir können sie jederzeit aktualisieren.
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